Welche Versicherung benötige ich für mein Kind?

Steht Nachwuchs ins Haus ist das eine schöne und spannende Sache. Durch dieses freudige Ereignis vergisst man leicht sein Kind abzusichern. Wir von http://www.kostenloser-versicherungsvergleich.com/unisex-tarife.html stellen Ihnen einmal die wichtigsten Versicherungen für Ihren Nachwuchs vor:



Die Krankenversicherung
Im Krankheitsfall ist Ihr Kind natürlich geschützt und hat Anspruch auf ärztliche Behandlung und Arzneimittel.
Ihr Kind ist über Ihre gesetzliche Krankasse bei Ihnen mitversichert. Leider bietet die gesetzliche Krankenkasse nur noch eine Mindestversorgung. Darum ist zu raten für Ihr Kind frühzeitig eine Zusatzversicherung abzuschließen. Dann brauchen Sie sich später keine Sorgen mehr um die Kosten für Kieferorthopädie oder Sehhilfen zu machen.
Die Kosten für so eine Versicherung belaufen sich auf ca. 2 - 15 Euro im Monat. Vor Abschluss achten Sie genau darauf was für Leistungen in der Versicherung abgedeckt werden.

Die Unfallversicherung
Prinzipiell sind alle Kleinkinder und Schulkinder auf dem Schulweg oder auf dem Kindergartenweg und in den Einrichtungen gesetzlich Unfallversichert. Die meisten Unfälle passieren aber meistens zu Hause oder auf dem Spielplatz. Deshalb empfiehlt es sich auch für Kinder eine Unfallversicherung abzuschließen. Durch eine Unfallversicherung ist das Kind finanziell abgesichert. Auch für eine eventuelle Invalidität oder Behinderung durch einen Unfall ist eine Unfallversicherung ratsam.

Die Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist für ein Kind ein absolutes Muss! Das Kind spielt draußen Fußball und schon geht eine Fensterscheibe zu Bruch. Normalerweise hat man vor Gründung einer Familie schon eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, diese Versicherung kann man um die Familienhaftpflicht erweitern, somit ist das Kind bis zum 18. Lebensjahr bei Ihnen mitversichert. Achten Sie auf eine hohe Deckungssumme bei Personenschäden. Verursacht das Kind einen Unfall mit Personenschaden, kann es zu horrenden Forderungen kommen, die abgedeckt werden müssen.
Verletzen die Eltern die Aufsichtspflicht, können die Versicherungen die entstanden Forderungen ablehnen. Auch zu beachten ist, das Schäden die im eigenen Haushalt durch das Kind verursacht worden sind, nicht durch die Versicherung abgedeckt sind.

Die Ausbildungsversicherung
Um Ihren Kind den Eintritt ins Berufsleben oder ins Studium zu erleichtern, können Sie eine Ausbildungsversicherung abschließen. Diese Versicherungen sind meistens wie eine kleine Kapitallebensversicherung aufgebaut und haben entweder später einen festen Auszahlungsplan oder Einmalzahlung bei Erreichen der Volljährigkeit.

Diese Versicherung ist Geschmackssache, normalerweise sollte man Kapitalbildung und Risikoabsicherung getrennt behandeln. Das zu sparende Kapital kann man nämlich auch sinnvoller einsetzen z.B. in einen Fondssparplan oder festverzinsliche Wertpapiere. Zur Risikoabdeckung kann dann eine klassiche Risikolebensversicherung abgeschlossen werden.